Fahrschule am Dobrock

 

Fahrerlaubnisklasse T 

Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen über 40 km/h bis 60 km/h; land- und forstwirtschaftliche, selbstfahrende Arbeitsmaschinen 

a) Zugmaschinen mit einer betriebsbedingten Höchstgeschindigkeit von nicht mehr als 60 km/h,

b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer betriebsbedingten Höchstgeschwindigkeit  von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger.

Bedingung: Beide Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden.

Altersstufung

 

Die Klasse T wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Zugmaschinen mit einer betriebsbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, ab dem 18. Lebensjahr für eine betriebsbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h erteilt.

 

*Mindestalter 16 Jahre

*kein Vorbesitz erforderlich

*beinhaltet Klasse L, AM

 

 

Theoretische und praktische Ausbildung

 

Mindestumfang des Theorieunterrichts

a) ohne Vorbesitz: 12+6 Doppelstunden zu je 90 Minuten

b) mit Vorbesitz: 6+6 Doppelstunden zu je 90 Minuten

 

Praktische Fahrausbildung

Grundausbildung und Prüfungsvorbereitung

keine besonderen Ausbildungsfahrten erforderlich

 

 

Erforderliche Unterlagen/Nachweise für den Fahrerlaubnisantrag

 

1. Lichtbild (biometrisch)

2. Sehtest

3. 1. Hilfe-Kurs

4. amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass) 

 

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